Wahl des Bundeskanzlers
So bekommt Deutschland eine neue Bundesregierung

Die Koalitionsverhandlungen sind abgeschlossen. Die neue schwarz-rote Bundesregierung steht in den Startlöchern. Am 6. Mai 2025 soll der Bundestag nun Friedrich Merz (CDU) zum Bundeskanzler wählen. Wir erklären Euch, wie die Wahl abläuft und wie es dann weitergeht.
Wie kommt es, dass der Bundestag den neuen Kanzler wählt?
Im parlamentarischen System der Bundesrepublik Deutschland geht die Regierung aus dem Parlament hervor. Das soll für stabile Mehrheiten sowie ein konstruktives Miteinander von Regierung und Parlament sorgen.
Nach Artikel 63 Grundgesetz (GG) ist es so, dass der Bundespräsident dem Bundestag eine Person für die Wahl vorschlägt. Diese Person muss nicht selbst im Bundestag sitzen. Allerdings braucht es für eine erfolgreiche Wahl die absolute Mehrheit, also mindestens 50 Prozent Ja-Stimmen der Abgeordneten. Eine Wahl gegen die Regierungsmehrheit ist äußerst unwahrscheinlich.
Die Parteien legen sich bereits im Wahlkampf auf einen Kanzlerkandidaten oder eine Kanzlerkandidatin fest. Während der Koalitionsverhandlungen zeigt sich deutlich, ob diese Person mit der Regierungsmehrheit rechnen kann. Der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin schlägt sie dann in der Regel auch dem Bundestag zur Wahl vor.
Wie läuft die Wahl ab?
Der Bundestag stimmt über den Vorschlag des Bundespräsidenten ohne Aussprache ab. Der neue Bundeskanzler wird mit absoluter Mehrheit gewählt, also mehr als 50 Prozent der Stimmen. Die Wahl ist der erste wichtige Stimmungstest für jede neue Bundesregierung. Hier zeigt sich, ob die Mehrheiten stehen und die Regierungsfraktionen einander und dem neuen Bundeskanzler vertrauen.
Kommt eine absolute Mehrheit zustande, muss der Bundespräsident die gewählte Person innerhalb von sieben Tagen zur Bundeskanzlerin oder zum Bundeskanzler ernennen.
Was passiert, wenn es bei der Wahl keine absolute Mehrheit gibt?
Dann gilt die Regierungsbildung vorerst als gescheitert. Die Fraktionen im Bundestag suchen eine neue Kandidatin oder einen neuen Kandidaten, um 14 Tage später erneut abzustimmen. Auch hier braucht es eine absolute Mehrheit, allerdings kann im zweiten Durchgang beliebig oft gewählt werden. Kommt auch im zweiten Anlauf ebenfalls keine absolute Mehrheit zustande, findet unverzüglich ein dritter Durchgang statt, bei dem eine einfache Mehrheit ausreicht.
Wählt der Bundestag auch die neuen Ministerinnen und Minister?
Nein. Der neue Bundeskanzler schlägt die künftigen Mitglieder der Regierung dem Bundespräsidenten vor, der diese daraufhin ernennt. Damit ist die Regierungsbildung abgeschlossen.