Wahl des Bundeskanzlers
Was passiert, wenn es im ersten Wahlgang keine absolute Mehrheit gibt?

Im parlamentarischen System der Bundesrepublik Deutschland geht die Regierung aus dem Parlament hervor. Das soll für stabile Mehrheiten sowie ein konstruktives Miteinander von Regierung und Parlament sorgen.
Wenn der zum Bundeskanzler Vorgeschlagene im ersten Wahlgang keine absolute Mehrheit erreicht, gilt die Regierungsbildung vorerst als gescheitert. Allerdings kann in dem Fall innerhalb von vierzehn Tagen nach dem ersten Wahlgang der Bundestag erneut wählen. Auch in diesem Fall benötigt der Vorgeschlagene eine absolute Mehrheit – das heißt, es müssen mehr als der Hälfte der Mitglieder des Bundestags den Vorgeschlagenen wählen.
Kommt eine Wahl innerhalb dieser Frist nicht zustande, so findet unverzüglich ein weiterer Wahlgang statt, in dem gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält.