
Gesellschaft und Zusammenleben
Die Gesellschaft in NRW zeigt sich so vielfältig wie noch nie. Vieles hat dazu geführt: verschiedene Formen des Zuzugs seit Gründung der Bundesrepublik ebenso wie der demografische Wandel, aber auch der Wandel bei Werten sowie die zunehmende Individualisierung oder Digitalisierung. In diesem Kontext ist Vielfalt in Nordrhein-Westfalen gelebte Realität.
Vielfalt macht aber auch Austausch und Zusammenleben komplexer. In einer vielfältigen Gesellschaft gibt es rein zahlenmäßig mehr Menschen, die von unterschiedlichen Formen der Diskriminierung, von Ausgrenzung und Hass betroffen sein können. Zwar gibt es immer bessere Chancen, diese Erfahrungen auch öffentlich auszudrücken. Doch das führt nicht dazu, dass alle Teile der Gesellschaft sie nachvollziehen können. Eine vielfältige Gesellschaft wird dadurch ebenfalls fragmentierter.
Gerade in digitalen Gesellschaften, in denen viele Menschen ständig mit den sozialen Medien verbunden sind, bilden sich Meinungsblasen. Gleichzeitig wächst der Eindruck, dass die Meinungsfreiheit in Deutschland gefährdet ist. So glauben etwa nur noch 40 % der Menschen, dass jeder Mensch die Chance hat, die eigene Meinung frei auszudrücken. Vor allem junge Menschen geben in Befragungen an, wie schwer es ihnen fällt, sich in dieser Gesellschaft zu verorten.
Was Sie in diesem Themenspecial finden
In einer ebenso vielfältigen wie fragmentierten Gesellschaft kann politische Bildung Möglichkeiten anbieten, sich zu erfahren, einzubringen und gegebenenfalls Diskriminierungsformen entgegenzutreten. Gleichzeitig kann sie Räume für Austausch öffnen, die Spielregeln der demokratischen Meinungs- und Willensbildung vermitteln und einen respektvollen Austausch üben.
Auf den folgenden Seiten finden Sie dazu Material von uns zum Thema.
Vieles sein in NRW
Ein Drittel der Menschen in Nordrhein-Westfalen sind in mehr als einer Kultur verwurzelt. Zusammenleben gestalten sie selbstbewusst mit. Sie sind aber auch Rassismus, Hetze und Gewalt ausgesetzt.
Queer sein in NRW
Queer war einst ein Schimpfwort. Heute steht es für eine Community, die offen zeigt, wie sie leben und lieben will. Immer öfter aber fühlen sich queere Menschen in ihrem Alltag bedroht.
Jung & Alt sein in NRW
Jede dritte Person in Nordrhein-Westfalen ist älter als 65 Jahre – Tendenz steigend. Eine alternde Gesellschaft verändert die Anforderungen an ein ausgeglichenes Zusammenleben aller Generationen.
Digital sein in NRW
Fast alle Menschen sind heute im Netz unterwegs. Die Digitalisierung bringt die Gesellschaft voran. Gleichzeitig ist die digitale Welt auch ein Ort von Gewalt und Fragmentierung.
Rechtliches zum Zusammenleben
Eine Reihe von sozialen Konventionen und Normen prägen unser Zusammenleben. Die wichtigsten von ihnen bilden unsere Rechtsordnung. An erster Stelle steht das Grundgesetz. Menschenwürde, Minderheitenschutz, freie Entfaltung der Persönlichkeit, Gleichheitsprinzip: all diese Werte sind dort als Grundrechte hinterlegt.
Der Staat ist unter anderem verpflichtet, Gesetze zu erlassen, die unser Miteinander im Sinne dieser Grundrechte regeln. Zu diesen Gesetzen gehört etwa das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Sein Ziel ist es, „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen“. Das AGG ist dem Zivilrecht zugeordnet und bietet die Möglichkeit, direkt gegen Verhalten Dritter vorzugehen. Die wichtigsten Instrumente sind Unterlassungsklagen sowie Ansprüche auf Schadensersatz und Entschädigung. Anwaltliche Vertretung ist oft hilfreich, aber keine Bedingung.
Das Strafgesetzbuch bietet Möglichkeiten, mit Hilfe der Strafverfolgungsbehörden gegen Hass und Hetze vorzugehen. Wichtige Paragrafen sind etwa §130 (Volksverhetzung), § 185 (Beleidigung), § 186 (üble Nachrede), § 240 (Nötigung), §241 (Bedrohung) oder §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen).