75 Jahre Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen

Im Jahr 2025 jährt sich das Inkrafttreten der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen zum 75. Mal – ein Anlass, um an die Entstehung zu erinnern. Die Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen wurde am 6. Juni 1950 durch den Landtag verabschiedet und in einem Volksentscheid von der Mehrheit der Abstimmenden am 18. Juni 1950 bestätigt. Am 11. Juli 1950 trat die Landesverfassung in Kraft. Ihre Entstehung war Teil des demokratischen Neubeginns nach dem Zweiten Weltkrieg. Die Landesverfassung war ein Schritt zum Aufbau demokratischer Strukturen und zur Festigung rechtsstaatlicher Grundlagen im jungen Bundesland.

Die Verfassung bildet das rechtliche Fundament Nordrhein-Westfalens. Sie ist geprägt vom Geist des Grundgesetzes und spiegelt die föderale Struktur der Bundesrepublik Deutschland wider. Zu den zentralen Inhalten zählen:

  • Demokratie und Rechtsstaatlichkeit: Die Verfassung garantiert eine demokratische Grundordnung, Gewaltenteilung und die Bindung staatlichen Handelns an Recht und Gesetz.
  • Grundrechte: Sie enthält ein eigenes Kapitel zu Grundrechten, das die Würde des Menschen, die Freiheit der Person und Kinderrechte besonders hervorhebt.
  • Parlamentarisches Regierungssystem: Der Landtag ist das zentrale Organ der Gesetzgebung. Die Landesregierung wird vom Ministerpräsidenten oder der Ministerpräsidentin geführt und vom Landtag gewählt.
  • Sozialstaatliche Ausrichtung: Die Verfassung bekennt sich zur sozialen Gerechtigkeit und verpflichtet das Land zur Förderung des Arbeitslebens, des Wohnungsbaus, der Bildung und der Kultur.
  • Kommunale Selbstverwaltung: Den Städten und Gemeinden wird das Recht garantiert, ihre Angelegenheiten eigenverantwortlich zu regeln.

Trotz mehrfacher Änderungen und Anpassungen ist die Landesverfassung ein lebendiges Dokument geblieben. Sie ist bis heute die Grundlage für das gesellschaftliche Miteinander und das politische Handeln in Nordrhein-Westfalen – orientiert an Freiheit, Gerechtigkeit und Verantwortung.

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