Ein guter Start ins neue Jahr – erstmals gesetzliche Grundlage für die Landeszentrale
Zum 1. Januar 2026 tritt ein erstmals ein Gesetz zur Arbeit der Landeszentrale für politische Bildung Nordrhein-Westfalen in Kraft. Die neue gesetzliche Grundlage soll die Unabhängigkeit und Überparteilichkeit der politischen Bildungsarbeit in NRW stärken.
Größerer Aufgabenbereich
Seit Jahresanfang ist die Landeszentrale eine teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts beim Präsidenten des Landtags. Ihr Aufgabenbereich ist gewachsen: Neben der politischen Bildung gehört jetzt auch die Präventionsarbeit gegen Menschen- und Demokratiefeindlichkeit dazu. Außerdem berät die Landeszentrale die Landesregierung und den Landtag in Grundsatzangelegenheiten der politischen Bildung. Die Zusammenarbeit mit der Landesbeauftragten bei der Bekämpfung des Antisemitismus, für jüdisches Leben und Erinnerungskultur gehört nun ebenfalls zu den Aufgaben.
Kuratorium für die Landeszentrale
Erstmalig erhält die Landeszentrale ein Kuratorium, das ihre Arbeit begleitet. Diesem Gremium werden neben den Mitgliedern des Landtagspräsidiums jeweils eine Vertreterin oder ein Vertreter der Fraktionen im Landtag angehören, zusätzlich eine gleiche Anzahl an sachverständigen Personen, die jeweils von den Fraktionen vorgeschlagen und im Landtag gewählt werden müssen. Auch die Landesregierung wird eine Person in das Kuratorium entsenden.
Breite politische Einigung über neue Regelung
Seit ihrer Gründung 1946 war die Landeszentrale immer Teil eines Ministeriums – und damit der Landesregierung. Bis Ende des letzten Jahres war sie beim Ministerium für Kultur und Wissenschaft angesiedelt. Das Ministerium hatte zuletzt eine Expertenkommission einberufen, um die politische Bildung in Nordrhein-Westfalen weiterzuentwickeln. Ein Vorschlag der Kommission war es, die Arbeit der Landeszentrale mit einer neuen Gesetzesgrundlage zu regeln und zu stärken. Dieses Gesetz hatten CDU, Grüne, SPD und FDP fraktionsübergreifend am 5. November 2025 verabschiedet.