
Förderung der parteinahen Stiftungen
Gesetzliche Grundlage für die staatliche Finanzierung parteinaher Stiftungen aus dem Bundeshaushalt ist das Stiftungsfinanzierungsgesetz.
Danach wird eine Stiftung gefördert, wenn die Partei, der sie nahesteht, mindestens dreimal in Fraktionsstärke im Bundestag vertreten und nicht von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen ist. Weitere zentrale gesetzliche Voraussetzung für eine staatliche Förderung ist die Verfassungstreue der Stiftung.
Die institutionelle Förderung der politischen Bildungsarbeit der fünf in NRW aktiven und gesetzlich anerkannten Stiftungen (Friedrich-Ebert-Stiftung, Konrad-Adenauer-Stiftung, Karl-Arnold-Stiftung, Friedrich-Naumann-Stiftung, Heinrich-Böll-Stiftung) betrug im Haushaltsjahr 2024 insgesamt 1.784.500 Euro.