Erinnerungskultur

Die Förderung von Gedenkstätten und NS-Erinnerungsorten durch das Land Nordrhein-Westfalen folgt dem Grundsatz, lokale Verantwortung und Engagement zu stärken.


Gefördert werden vorrangig Projekte an den Gedenkstätten und Erinnerungsorten im Land. Darüber hinaus können Projekte von besonderem Landesinteresse zur Aufarbeitung der Geschichte, insbesondere des Nationssozialismus, unterstützt werden.


Laufende Förderung der Arbeit der Gedenkstätten und Erinnerungsorte

Die Förderung der Gedenkstätten durch das Land hat den Grundsatz, lokale Verantwortung und Engagement zu stärken. Die Voraussetzungen für eine Förderung können dem hier bereitgestellten PDF-Dokument entnommen werden.

Voraussetzungen für Förderungen

Förderung von Einzelvorhaben

Neben der laufenden Förderung der Arbeit können in begründeten Sonderfällen auch Einzelvorhaben gefördert werden. Nehmen Sie in diesem Fall am besten direkt Kontakt mit uns auf.

Senden Sie uns eine E-Mail

Arbeitskreis der NS-Gedenkstätten und Erinnerungsorte NRW e.V.

Der Arbeitskreis und die durch ihn vertretenen Gedenkstätten sind die wichtigsten erinnerungskulturellen Partner der Landeszentrale für politische Bildung.

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