Förderung

Die Landeszentrale fördert herausragende Initiativen, Einrichtungen und Projekte der politischen und politisch-historischen Bildung in öffentlich-rechtlicher und privater gemeinnütziger Trägerschaft. Die Programme richten sich an Institutionen wie Mahn- und Gedenkstätten, parteinahe Stiftungen oder Einrichtungen der politischen Bildung mit Anerkennung nach dem Weiterbildungsgesetz NRW. Auf den folgenden Seiten erfahren Sie mehr über Fördermöglichkeiten und -bedingungen.


Erinnerungskultur

Die Förderung von Gedenkstätten und NS-Erinnerungsorten durch das Land Nordrhein-Westfalen folgt dem Grundsatz, lokale Verantwortung und Engagement zu stärken.

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parteinahe Stiftungen

Gesetzliche Grundlage für die staatliche Finanzierung parteinaher Stiftungen aus dem Bundeshaushalt ist das Stiftungsfinanzierungsgesetz.

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Einrichtungen der politischen Bildung

Die Förderung von Einrichtungen der politischen Bildung ist in Nordrhein-Westfalen im Weiterbildungsgesetz (WbG) geregelt.

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Gustav-Heinemann-Friedenspreis für Kinder- und Jugendbücher

Ausgezeichnet wird jährlich ein in deutscher Sprache erschienenes Kinder- oder Jugendbuch, das zur Verbreitung des Friedensgedankens beiträgt und der Friedenserziehung dient.

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