Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Landeszentrale für politische Bildung Nordrhein-Westfalen ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.politische-bildung.nrw und ihre Unterseiten und wurde zuletzt am 22. Juli 2025 aktualisiert.

 

Stand der Barrierefreiheit

Der Internetauftritt www.politische-bildung.nrw ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der BITVNRW vereinbar.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • Ältere Videos sind teilweise ohne zuschaltbare Untertitel.
  • Ältere Videos sind ohne Audiodeskription.
  • Nicht alle der angebotenen und insbesondere die älteren Dokumente zum Herunterladen sind barrierefrei.

Wir arbeiten daran, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern, die nicht barrierefreien Anteile im Bereich der Bildungsmedien sukzessive zu reduzieren und integrieren die Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV) vom 18. Juni 2019 in die Produktionsabläufe für neue Bildungsmedien.

Allerdings stellt die Landeszentrale für politische Bildung seit ihrer Gründung rund 800 Bildungsmedien zur Verfügung. Diese wurden zum Teil von einigen Jahrzehnten produziert. Sie haben inhaltlich nicht an Aktualität verloren oder sind als Ausweis der damaligen Zeit ein geschichtliches Dokument. Sie werden deshalb weiterhin ausgespielt. Es ist für uns nicht möglich, alle Bildungsmedien in vollem Umfang rückwirkend barrierefrei aufzubereiten, weshalb wir auch in naher Zukunft in diesem Bereich kein komplett barrierefreies Angebot anbieten können.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde zuletzt am 22.07.2025 aktualisiert.

Die technische Überprüfung der Barrierefreiheit wurde im Rahmen einer Selbstbewertung zwischen dem 21.07.-22.07.2025 durchgeführt. Zur Überprüfung und Behebung von Mängeln ist ein weiterer BITV-Test bis Herbst 2025 geplant. Der Test wird nach Abschluss eines anstehenden größeren Updates des Content-Management-Systems durchgeführt.

 

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf dieser Seite auffallen, können Sie sich gerne an das Postfach info(at)politische-bildung.nrw.de wenden, um Ihre Hinweise und Anregungen mit dem Redaktionsteam zu teilen. Bitte beachten Sie, dass Sie uns durch die Kontaktaufnahme per E-Mail die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten sowie besondere Daten wie politische Meinungen ausdrücklich auf freiwilliger Basis übermitteln (Rechtsgrundlage sind Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO sowie § 3 Abs. 9 BDSG). Lesen Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise.

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:
Landeszentrale für politische Bildung Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 4
40219 Düsseldorf
Telefon: 0211 896 - 4844

 

Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen. Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.

Eine E-Mail an die Überwachungsstelle können Sie an die E-Mail-Adresse ueberwachungsstelle-nrw(at)it.nrw.de senden. Weitere Informationen zur Überwachungsstelle finden Sie hier: www.mags.nrw/ueberwachungsstelle-barrierefreie-informationstechnik

 

Schlichtungsverfahren/Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieser Internetseite keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten. Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW gesetzlich verankert. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: 0211 / 855-3451. Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik.