Ausschreibungsrichtlinien des Gustav-Heinemann-Friedenspreises für Kinder- und Jugendbücher

Mit diesem Preis werden Bücher ausgezeichnet, die Kinder und Jugendliche ermutigen, sich für Zivilcourage und Toleranz, für Menschenrechte und für gewaltfreie Formen der Konfliktlösung einzusetzen.

Die Landeszentrale für politische Bildung Nordrhein-Westfalen betreut den Preis inhaltlich und organisatorisch im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Vergabe erfolgt jährlich.

  • Der Gustav-Heinemann-Friedenspreis für Kinder- und Jugendbücher ist mit 10.000,- Euro dotiert. 
  • Die Prämie kann geteilt werden. Die Preisvergabe ist mit der Teilnahme an der Preisverleihung verknüpft.
  • Zum jährlichen Wettbewerb sind jeweils die Bücher zugelassen, die im Jahr vor der Preisvergabe in der Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember erstmalig in deutscher Sprache erschienen sind. Dabei kann es sich sowohl um deutschsprachige Originalwerke als auch um deutsche Übersetzungen fremdsprachiger Werke handeln.
  • Die vorgeschlagenen Bücher müssen vor beabsichtigter Einreichung über eine Internationale Standardbuchnummer (ISBN) der Verwertungsgesellschaft (VG) Wort verfügen.
  • Er kann an folgende Literatursparten vergeben werden: Kinderbücher, Jugendbücher, Kindersachbücher, Jugendsachbücher und Bilderbücher.
  • Thematisch werden Bücher ausgezeichnet, die in literarischer oder künstlerischer Form oder als Sachbuch Wissen darüber vermitteln, wie Gewalt entsteht und was sie anrichtet und das dazu ermutigt, sich für die Menschenrechte und zivile Formen der Konfliktbewältigung zu engagieren. 
  • Neben dem friedenspädagogischen Aspekt sind die Form, Ästhetik, Stil, (literarische) Qualität und Adressatenbezug des zu prämierenden Titels von Bedeutung.
  • Über die Vergabe des Preises entscheidet eine unabhängige Jury, die sich aus Personen zusammensetzt, die dem Feld der Kinder- und Jugendliteratur sowie der Friedensforschung in verschiedenen Gebieten zuzuordnen sind.
  • Die Jury kann eine Empfehlungsliste mit weiteren Büchern erstellen und durch die Landeszentrale veröffentlichen lassen.
  • Vorschlagsberechtigt sind Verlage, Selbstverlegerinnen und Selbstverleger, Autoren und Autorinnen sowie deren Verbände. Andere interessierte Personen z.B. Bibliothekarinnen und Bibliothekare werden gebeten, ihre Anregungen den jeweiligen Verlagen zu übermitteln.
  • Die vorgeschlagenen Bücher müssen - ausschließlich in gedruckter Form - in jeweils acht Exemplaren formlos (ohne Begründungsschreiben oder Vita) eingereicht werden. Sieben sind für die Mitglieder der unabhängigen Jury bestimmt, das achte verbleibt in unserem Archiv.
  • Die Prüfexemplare können nicht zurückgegeben werden. In begründeten Ausnahmefällen kann eine Ausnahme von dieser Regelung vorgesehen werden. Hier muss bereits bei der Einsendung auf den Rückgabewunsch hingewiesen werden.
  • Die Einreichung von Manuskripten, Druckfahnen, digitalen Exemplaren, Spielen und Postern ist nicht möglich, auch nicht zur ersten Begutachtung.
  • Der/Die Preisträger/in wird im Rahmen einer Pressemitteilung ab Juni des laufenden Jahres bekannt gegeben. 
  • Vorschläge richten Sie bitte direkt an: Landeszentrale für politische Bildung Nordrhein-Westfalen beim Präsidenten des Landtags Nordrhein-Westfalen, Referat LpB.3 „Publikationen“, Frau Jenny Kuder, Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf.

Einsendeschluss ist der 31. Januar 2027. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Versand der Bücherexemplare an:

Landeszentrale für politische Bildung Nordrhein-Westfalen
beim Präsidenten des Landtags Nordrhein-Westfalen
Referat LpB.3 „Publikationen“
Frau Jenny Kuder
Platz des Landtags
40221 Düsseldorf
 

Auskunft:

Dr. Marcel Solar, Tel. 0211/884 - 5683
E-Mail: marcel.solar(a)politische-bildung.nrw.de

Michael Heine, Tel. 0211/884 - 5667
E-Mail: michael.heine(a)politische-bildung.nrw.de