Satzung für den Gustav-Heinemann-Friedenspreis für Kinder- und Jugendbücher

Zur Erinnerung an Dr. Dr. Gustav W. Heinemann, zur Würdigung seiner Verdienste als Bundespräsident und als Förderer der Friedensforschung und -erziehung verleiht das Land Nordrhein-Westfalen als Beitrag zur Verbreitung des Friedensgedankens den ursprünglich von der Deutschen Gesellschaft für Friedens- und Konfliktforschung gestifteten Gustav-Heinemann-Friedenspreis für Kinder- und Jugendbücher.


I. Auszeichnung
1. Ausgezeichnet wird jährlich ein in deutscher Sprache erschienenes Kinder- oder Jugendbuch, das zur Verbreitung des Friedensgedankens beiträgt und der Friedenserziehung dient.
2. Der Gustav-Heinemann-Friedenspreis ist mit einer Geldprämie von € 10.000,– verbunden. Die Prämie kann geteilt werden.
3. Die Prämie erhalten die Autorin/der Autor bzw. die Autorinnen/Autoren des Buches.  Die Preisvergabe ist verknüpft mit der Teilnahme an der Preisverleihung.


II. Jury
1. Über die Vergabe des Gustav-Heinemann-Friedenspreises entscheidet eine unabhängige Jury.
2. Das Land Nordrhein-Westfalen beruft die Vorsitzende/den Vorsitzenden sowie die weiteren Mitglieder der Jury, die auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendliteratur oder der Friedenspädagogik sachkundig sein sollen.
3. Der/die Vorsitzende der Jury kann im Einzelfall Sachverständige zur Beratung heranziehen.


III. Vorschläge und Auswahl
1. Vorschlagsberechtigt für den Gustav-Heinemann-Friedenspreis sind Verlage und Autoren sowie deren Verbände. Andere interessierte Personen müssen ihre Anregungen den jeweiligen Verlagen übermitteln.
2. Die Vorschläge sind der Landeszentrale für politische Bildung, die innerhalb der Landesregierung Nordrhein-Westfalen den Gustav-Heinemann-Friedenspreis für Kinder- und Jugendbücher betreut, einzureichen.                                                                               3. Vorgeschlagen und ausgezeichnet werden können nur Kinder- und Jugendbücher, die jeweils ein Jahr vor der Preisverleihung erschienen sind.
4. Den Gustav-Heinemann-Friedenspreis des Landes Nordrhein-Westfalen erhält das Kinder- und Jugendbuch, auf das sich die Jury mit Zweidrittelmehrheit einigt. Kommt eine Zweidrittelmehrheit nicht zustande, so findet eine weitere Abstimmung statt, bei der die einfache Mehrheit genügt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der / des Vorsitzenden. Die Jury kann sich eine Geschäftsordnung geben. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


Ergänzungen zur Satzung


1. Die Nominierung der Jurymitglieder erfolgt durch den/die für die Landeszentrale zuständigen Fachminister/zuständige Fachministerin; die Jury kann jedoch Vorschläge für geeignete Kandidatinnen und Kandidaten unterbreiten. Gleiches gilt für den Vorsitz der Jury.
2. Die Tätigkeit als Juror/Jurorin bzw. Vorsitzender/Vorsitzende ist auf maximal 6 Jahre begrenzt.
3. Die Jury tagt in der Regel einmal jährlich. Für die Vorbereitung der Jurysitzungen zeichnet die Landeszentrale für politische Bildung in Abstimmung mit dem Vorsitzenden/der Vorsitzenden verantwortlich. Geleitet werden die Sitzungen von der/dem Jury-Vorsitzenden.
4. Die eingereichten Bücher werden von den Jurorinnen und Juroren auf ihre Preiswürdigkeit geprüft. Auswahl- bzw. Beurteilungskriterien sind: 
– Bezug zum Friedensgedanken
– literarische und ästhetische Qualität
– eindeutiger Bezug zur Adressatengruppe Kinder und Jugendliche.
5. Sammelwerke und/oder gekürzte Textausgaben sind von der Nominierung als Preisbuch ausgeschlossen. Sie können jedoch für die Liste der „empfohlenen Bücher“nominiert werden. 
6. Jurorinnen und Juroren verpflichten sich, zu einem vereinbarten Termin (ca. einen Monat vor der Jurysitzung) ihr Votum abzugeben und dieses schriftlich mit deutlichem Bezug zu den unter 4 genannten Kriterien zu begründen. Als preiswürdig nominiert werden können maximal zwei Bücher, eine eindeutige Prioritätensetzung ist zwingend.