
Stichwahl: Sonntag, 28. September
In 147 Städten, Kreisen und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen, in denen am 14. September noch kein Kandidat oder keine Kandidatin genug Stimmen auf sich vereinen konnte, haben die Wahlberechtigten am kommenden Sonntag noch einmal die Wahl. In einer Stichwahl entscheiden sie darüber, wer vor Ort in das Büro von (Ober-)Bürgermeisterin bzw. (Ober-)Bürgermeister oder Landrat bzw. Landrätin einzieht.
Wer noch nicht ein zweites Mal per Briefwahl abgestimmt hat, kann seine Stimme am Sonntag, 28. September in seinem Wahllokal abgeben!
Warum gibt es Stichwahlen?
Stichwahlen finden immer dann statt, wenn bei der Wahl des Oberbürgermeisters oder der Oberbürgermeisterin sowie bei der Wahl des Landrats oder der Landrätin niemand mehr als 50 Prozent der Stimmen bekommen hat.
Wer kann gewählt werden?
Die beiden Kandidierenden mit den meisten Stimmen treten bei der Stichwahl gegeneinander an.
Welche Unterlagen sollte man mit ins Wahlbüro nehmen?
Entweder man nimmt dieselbe Wahlberechtigung wie für den ersten Wahlgang mit oder – wenn man diese beispielsweise nicht mehr zur Hand hat - den Personalausweis oder den Reisepass. Beides reicht ebenfalls auch aus. Gewählt wird im selben Wahlbüro wie beim ersten Wahlgang. Briefwahl ist selbstverständlich auch möglich, sofern diese für die Stichwahl beantragt wurde.
Was sind Stichwahlen?
Nach der Wahl ist vor der Wahl? In vielen Städten stimmt das wirklich. Wie die Stichwahl am 28. September funktioniert, erklärt unser Clip – und das in unter einer Minute.
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