Wer macht was in NRW? Demokratische Institutionen des Landes – der Verfassungsgerichtshof

Was passiert eigentlich im Landtag? Worüber entscheidet das Verfassungsgericht? Und welche Rolle spielen diese Akteure überhaupt für unsere demokratische Ordnung? Höchste Zeit, sie uns genauer anzusehen: In dieser Serie stellen wir die wichtigsten Institutionen aus Nordrhein-Westfalen in kurzen Steckbriefen vor. Den Auftakt macht der Verfassungsgerichtshof. 

Was macht der „Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen“?

Vereinfacht gesagt, wacht der Verfassungsgerichtshof darüber, dass die Landesverfassung eingehalten wird. Er klärt im Streitfall zum Beispiel, welche Rechte und Pflichten die Verfassungsorgane des Landes haben – also etwa der Landtag und die Landesregierung. Dahinter steht die Frage, ob staatliches Handeln mit der Landesverfassung vereinbar ist. Auch Bürgerinnen und Bürger können sich unter bestimmten Voraussetzungen an den Gerichtshof wenden, wenn sie ihre verfassungsmäßigen Rechte verletzt sehen. Grundsätzlich gilt: Der Verfassungsgerichtshof wird nicht von sich aus tätig, sondern erst, wenn eine verfassungsrechtliche Frage an ihn herangetragen wird.

Worüber entscheidet der Verfassungsgerichtshof?

Letztlich geht es vor Gericht um die Frage: Wer darf was – und wo liegen die Grenzen? Das Verfassungsgericht bewertet dabei nicht, ob eine politische Entscheidung gut oder schlecht ist. Entscheidend ist, ob sie sich innerhalb des verfassungsrechtlichen Rahmens bewegt. Wie das konkret aussieht, zeigen zwei aktuelle Fälle.

Wie weit darf ein Bundesland in einer Krise auf Kredite zurückgreifen? Mit dieser Frage beschäftigte sich der Verfassungsgerichtshof NRW im Streit um das sogenannte Ukraine-Sondervermögen. Die Oppositionsparteien SPD und FDP hatten geklagt, weil sie das Budgetrecht des Landtags verletzt sahen. Das Gericht wies die Klage in seinem Urteil vom 30. Juni 2026 zurück: Die Aufnahme von bis zu fünf Milliarden Euro war angesichts der damaligen Krisensituation verfassungsgemäß.

Der Verfassungsgerichtshof ist ein allen übrigen Verfassungsorganen gegenüber unabhängiger Gerichtshof des Landes. § 1 Absatz 1 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen.

Opposition hatte geklagt, weil die Regierungsfraktionen die Herausgabe bestimmter Kommunikationsdaten abgelehnt hatten – genauer Daten aus dem Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen. Das Gericht gab der Opposition Recht: Die Beweisanträge hätten nicht zurückgewiesen werden dürfen. Dahinter steht die Aufgabe des Gerichts, sicherzustellen, dass das Parlament seine Kontrollfunktion gegenüber der Landesregierung wahrnehmen kann.

Nicht nur der Landtag oder die Landesregierung können den Verfassungsgerichtshof anrufen: Seit 2019 können außerdem Einzelpersonen eine Verfassungsbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof erheben. Hierfür müssen sie darlegen, dass sie durch staatliches Handeln in einem Recht verletzt worden sind, das ihnen die Landesverfassung garantiert. Der juristische Fachbegriff dafür lautet Individualverfassungsbeschwerde.

Wer mehr über Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs wissen möchte, kann aktuelle und vergangene Fälle auf der Webseite des Gerichts nachlesen.

 

Steckbrief - der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen

- Höchstes Gericht des Bundeslandes in Verfassungsfragen und zugleich Verfassungsorgan

- Aufgaben und Zusammensetzung sind in der Landesverfassung normiert (Artikel 75 und 76); Weiteres regelt das „Gesetz über den Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen (Verfassungsgerichtshofgesetz - VerfGHG NRW -).

- Sitz in Münster

- gegründet 1952

- Präsidentin ist seit 2021 Prof. Dr. Dr. h.c. Barbara Dauner-Lieb

- Der Verfassungsgerichtshof setzt sich zusammen aus der Präsidentin, dem Vizepräsidenten und aus fünf weiteren Mitgliedern. Die Mitglieder werden durch sieben stellvertretende Mitglieder persönlich vertreten.

- Die Mitglieder und ihre Stellvertreter werden vom Landtag mit Zweidrittelmehrheit für zehn Jahren gewählt.

- mehr unter verfgh.nrw.de